Gewässer schonende Landwirtschaft

Die Gewässer schonende Landbewirtschaftung hat zum Ziel, weitestgehende Beeinträchtigungen von Böden und Gewässern zu vermeiden sowie flächendeckend und nachhaltig zu schützen. Dabei sind folgende Anforderungen an die landwirtschaftliche Praxis zu stellen:

Kenntnis und Umsetzung der guten fachlichen Praxis (ordnungsgemäße Landwirtschaft), d.h.
- Beachtung des aktuellen Standes der agrar- und wasserwirtschaftlichen Stand der Technik sowie anderer wissenschaftlicher Erkenntnisse von Belang (z.B. Pflanzenschutz)
- Anpassung von Maßnahmen an die jeweiligen Standort- und Betriebsverhältnisse
- Integration des Gewässer- und Bodenschutzes in die Bewirtschaftung

Die Landbewirtschaftung muss die Einhaltung von Emissionsstandards als Ziele in die Bewirtschaftung einbeziehen, wobei die Maßnahmen zur Erfüllung dieser Ziele standort- und betriebsbezogen zu entwickeln und umzusetzen sind. Diese können über die Anforderungen der guten fachlichen Praxis hinausgehen.

Die gute fachliche Praxis

Mit der guten fachlichen Praxis sind Handlungsanforderungen für Bewirtschaftungsmaßnahmen in der Landwirtschaft gemeint, die im Regelfall als gesetzliche Standards umzusetzen sind. Sie gelten in der Wissenschaft als gesichert, haben sich aufgrund praktischer Erfahrung als geeignet erwiesen, sind angemessen und anerkannt, werden von der amtlichen Beratung empfohlen und sind den sachkundigen AnwenderInnen bekannt. Ihre Umsetzung ist durch gesetzliche und untergesetzliche Regelungen der landwirtschaftlichen Fachgesetze bestimmt und gleichzeitig durch einen dynamischen und vielfältigen Handlungsrahmen geprägt. Sie enthält auch Maßnahmen des Gewässerschutzes.

Quelle: DVGW-Arbeitsblatt W 104, 10/04: Grundsätze und Maßnahmen einer Gewässer schonenden Landbewirtschaftung, Wirtschafts- und Verlaggesellschaft Gas und Wasser mbH (WVGW), Bonn (in Überarbeitung).

Grundsätze der Boden und Gewässer schützenden Landbewirtschaftung

- Erhöhte Sorgfaltspflicht auf Gewässer sensiblen Standorten, wie an oberirdische Gewässer grenzende, überschwemmungsgefährdete, vernässte oder gedränte Flächen, Hangflächen an oberirdischen Gewässern sowie Standorte mit geringem Grundwasserflurabstand

- Reduzierung der Belastungen für Gewässer, Boden und Luft auf das unvermeidbare Maß

- Zielgerichtete und Standort angepasste Nährstoffzufuhr, die zeitlich und mengenmäßig auf den Nährstoffbedarf des Pflanzenbestandes und das realistische Ertragsniveau und die realisierbare Nutzungsintensität angepasst ist

- Weitestgehende Reduzierung von diffusen Stoffeinträgen, wie Nitrat, Pflanzenschutzmitteln (PSM) und Phosphat, in Gewässer

- Möglichst hohe Ausnutzung der verfügbaren Nährstoffe bei ausgeglichenen Betriebs- und Schlagbilanzen

- Nachhaltiges Bodenmanagement, insbesondere der Erhaltung der Standort gerechten Bodenstruktur, der Bodenfruchtbarkeit und eines optimalen Bodengefüges

- Weitestgehende Verminderung von Oberflächenabfluss und Bodenerosion

- Förderung und Ausnutzung aller natürlichen Gegebenheiten, wie Durchwurzelung, Humusanteil, Bodenlebewesen, etc. zur Etablierung und Erhaltung leistungsfähiger Kulturpflanzenbestände

- Vermeidung von Schadstoffanreicherung durch PSM, Nitrat und metallarmen Phosphaten in Pflanzen, Böden, Gewässer und der Luft

Maßnahmen der Gewässer schützenden Landbewirtschaftung

(1) Anzustreben ist eine nahezu ganzjährige Bodenbedeckung mit Hilfe von Zwischenfrüchten und Untersaaten. Diese erhalten nicht nur die natürliche Bodenfruchtbarkeit, sondern auch den Standort typischen Humusgehalt. Die Nährstoffkonservierung in der Pflanzenmasse über den Winter sorgt für eine Verringerung der Nitratauswaschung während der winterlichen Sickerwasserperiode und damit stehen die gebundenen Nährstoffe im Frühjahr wieder zur Verfügung. Die Bodenbedeckung vermindert nicht nur die Erosions- und Abschwemmungsgefahr wertvoller Bodenkrume bei erosiven Starkregen- ereignissen, sondern fördert auch die Durchwurzelung, die Bodenstruktur und das Bodenleben durch anfallende oberirdische Biomasse und Wurzeln. Zudem kann eine phytosanitäre Wirkung den Krankheitsbefall und Unkrautbesatz eindämmen.

(2) Vielgliedrige Fruchtfolgen sorgen zum Einen für eine Verminderung des Schädlings- und Unkrautdrucks und der Verringerung des Auftretens fruchtfolgebedingter Krankheiten. Zum Anderen ist beim Anbau unterschiedlicher Kulturen eine gleichmäßigere Arbeitsverteilung im Jahresablauf zu erwarten.

(3) Es kann keine generelle Empfehlung für ein bestimmtes Bodenbearbeitungsverfahren gegeben werden, da alle Bewirtschaftungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der Standortgegebenheiten optimal aufeinander abzustimmen sind. In Abhängigkeit der konkreten Standortbedingungen ist eine reduzierte Bodenbearbeitung und der Einsatz von Mulchsaatverfahren zur Verminderung der Erosion und des Phosphateintrags in die Gewässer empfehlenswert.

(4) Zur Vermeidung einer hohen Stickstoffmineralisierung mit anschließender Nitratauswaschung in der winterlichen Sickerwasserperiode sollte die Bodenbearbeitung im Herbst so weit wie möglich reduziert werden. Ein wirksamer Grundwasserschutz wird darüberhinaus von einer bedarfsgerechten Düngung, v.a. im Herbst sowie der zeitgerechten Ausbringung und sachgerechten Anrechnung der organischen Dünger beeinflusst. Darüber hinaus sind auch die Bewirtschaftungsmaßnahmen nach der Hauptfruchternte entscheidend für den Erfolg einer Gewässer schützenden Landwirtschaft.

Aktuelles

18. Juli 2023: Sind Zwischenfrüchte Wasserräuber? 90 Sekunden WRRL zum Video

17. Juli 2021: Video zum Thema Zwischenfruchtbau 2021. zum Video

Zusammenfassung und Hinweise zu den neuen Abstandsauflagen (Link)

"Welche Zwischenfrüchte passen auf Ihrer Fläche?"
(Online-Anwendung)

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